Anbieter von digitalen MTB-Routen sind gerade „not amused“: Es gibt einen Referentenentwurf für ein neues Bundeswaldgesetz. Und das scheint es auf die digitalen Kartenanbieter abgesehen zu haben. Zu Recht?
Neues Bundeswaldgesetz
Ups. Als ich die Schlagzeile das erste mal las, war ich vorsichtig formuliert, etwas irritiert: „Mountainbiken im Wald wird verboten!“ Passend dazu ein Artikel von heute von der tagesschau. Im ersten Moment dachte ich, dass das gerade für mich eine nicht allzu erfreuliche News sein dürfte. Immerhin fahre ich gefühlt rund 1/3 meiner Touren in den Bergen bzw. im Wald. Allerdings fahre ich in über 90% auf Wegen. Und hier genau liegt möglicherweise der Hund begraben:
- Wichtig ist, dass das Fahren auf Waldwegen grds. erst einmal nicht automatisch verboten ist.
- Die Bundesländer können allerdings bestimmen, dass bestimmte Waldwege künftig nicht mehr mit MTB (oder E-Bikes bzw. eMTBs und sonstigen Rädern) befahrbar sind.
- Liest man den neuen Paragraph im Wortlaut, hört sich das Ganze in meinen Ohren ganz vernünftig an. Den Entwurf findet man hier.
§ 33 Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald
- (1) Das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren
im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig. - (2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen,
von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener
Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. - (3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhan-
denen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als vir-
tuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde. - (4) Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in
den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere
regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu ge-
nehmigen, abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist.
Kein Grund zur Panik – zumindest nicht für mich
Wenn ich den Paragraph richtig interpretiere, dann geht es vor allem darum, dass digitale Routenplaner wie (Komoot) nicht einfach so irgendeinen Trail anzeigen können, wo eigentlich keiner ist und dem kein Waldbesitzer zugestimmt hat. Dem kann ich nur insofern zustimmen, weil z.B. diese Fahrt von mir zur Entenlochklamm 2021 ohne eine digitale Tourenempfehlung niemals erfolgt wäre: Ab einem gewissen Punkt gab es einfach keine Strecke mehr, die man hätte fahren können – warum wurde sie dann angezeigt?
Kurzum: Aktuell für mich (noch) kein Grund zur Panik.