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Vorsicht bei Alkohol und E-Bike

Das E-Bike wird immer häufiger als Ersatz für das Auto benutzt. Dass Alkohol am Steuer den Führerschein kosten kann, ist bekannt. Dass Gleiches auch bei der Fahrt auf dem E-Bike droht, ist dagegen vielen nicht bewußt.

Überblick

Alkohol und E-Bike sind eine kritische Kombination. Der Beitrag zeigt auf, was u.a. in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist.

Eine Maß Bier kann schon mehr als ein Promille Alkohol im Blut verursachen. Vorsicht ist dabei auch dann angebracht, wenn man anstatt mit dem Auto mit dem E-Bike unterwegs ist. Zwar ist normales Radeln auch gefährlich, beim E-Bike ist die Kombi von Motorpower und eingeschränkter Kontrolle besonders kritisch: Wer mit 75 NM im Turbo-Modus angetrunken losfährt, kann schnell sein blaues Wunder erleben.

Ab wann droht Führerschein-Entzug?

Die Vorstellung ist verlockend: Wenn man schon nicht mit dem Auto zum Weinfest oder zum Biergarten fahren sollte (vor allem nicht wieder zurück), warum sollte man gleiches im Sommer nicht mit dem E-Bike tun? Dagegen sprechen gleich drei Gründe:

  1. Es passieren immer wieder Unfälle mit alkoholisierten E-Biker.
  2. Es droht ab 1,6 Promille der Führerschein-Entzug.
  3. Auch die Haftung im Fall eines Unfalls unter Alkohol-Einfluss ist problematisch.

Zunächst zum ersten Punkt: Das Internet ist von voll Unfall-Berichten alkoholisierter E-Biker. Die Folgen sind nicht selten Brüche. Besonders tragisch endete der Trip eines E-Bikers, der nach Entleerung des Akkus sogar erfror. Da Alkohol den Gleichgewichtssinn bekanntlich massiv beeinträchtigt, ist bereits bei kleineren Mengen Alkohol Vorsicht geboten. Bekannt sind auch andere neurobiologische Wirkungen wie Sehstörungen. Durch die z.T. erhebliche Motorkraft des E-Bike entsteht bei Alkoholgenuss recht schnell ein (Achtung Wortspiel) gefährlicher Risiko-Cocktail. Dass auch ohne Unfall ab 1,6 Promille ein Führerscheinentzug droht, ist mittlerweile gerichtlich bestätigt. Wer sich mit diesem Promillewert auch noch verletzt, ist doppelt gestraft. Werden Dritte geschädigt, kann es noch schlimmer kommen: Wer keine Haftpflichtversicherung hat, dem drohen so oder so erhebliche Schadensersatzansprüche. Wer eine besitzt, sollte gleichsam vorsichtig sein, denn aufgrund des Alkohol-Konsums kann es im Einzelfall zur Verweigerung der Versicherung kommen, den Schaden zu begleichen – oder sie nimmt Regress am Unfall-Verursacher.

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